top of page

Welche Zertifikate benötigen Sie für den Import von konservierten Blumen in die EU?

  • Autorenbild: Annie Zhang
    Annie Zhang
  • 14. Okt.
  • 4 Min. Lesezeit
Preserved rose with REACH certificate documents – import compliance by Sweetie-Gifts

Viele Importeure schätzen konservierte Blumen wegen ihrer langen Haltbarkeit und ihres natürlichen Aussehens. Doch sobald die Ware nach Europa geliefert wird, taucht schnell eine Frage auf: Welche Zertifikate sind tatsächlich erforderlich, um konservierte Blumen in die EU einzuführen?


Die gute Nachricht: Es sind nicht viele – aber die richtigen. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet Verzögerungen beim Zoll und spart unnötige Kosten. Dieser Leitfaden erklärt, welche Dokumente Sie wirklich benötigen und wie Sie Ihre Lieferkette EU-konform gestalten.


Index:


Schritt 1: Klassifizierung konservierter Blumen in der EU verstehen


Konservierte Blumen gelten in der EU nicht als lebende Pflanzen, sondern als nicht lebende dekorative Pflanzenteile. In der Zolltarifnummerierung (Kombinierte Nomenklatur) werden sie meist unter Kapitel 06, Position 0603.90 oder 0604.90 eingeordnet.


Diese Klassifizierung ist entscheidend, weil sie festlegt, ob pflanzenschutzrechtliche Dokumente notwendig sind.Im Allgemeinen unterliegen konservierte oder vollständig getrocknete Blumen keinen Pflanzenschutzkontrollen, da sie sich nicht mehr vermehren können.


Wenn Ihre Produkte jedoch unbehandelte Pflanzenteile enthalten – etwa natürliche Stiele, Rinden oder Moose – kann sich das ändern. In diesem Fall kann eine andere Warennummer und damit eine Zertifikatspflicht gelten.


Tipp: Überprüfen Sie Ihre Zolltarifnummer vor dem Versand mit Ihrem Zollagenten oder Spediteur. Ein kurzer Check spart oft viel Aufwand bei der Einfuhr. 📧 sales@sweetie-group.com


ree

Schritt 2: Wann ist ein Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) erforderlich?


Gemäß der EU-Verordnung 2019/2072 benötigen lebende Pflanzen, Saatgut und einige unbehandelte Pflanzenteile ein Pflanzengesundheitszeugnis, bevor sie in die EU eingeführt werden dürfen.


Für konservierte Blumen, die vollständig stabilisiert und nicht vermehrungsfähig sind, ist dieses Dokument in der Regel nicht erforderlich. Der Zoll erkennt sie meist als verarbeitete Dekorationsprodukte an.


Anders ist es, wenn Ihre Arrangements natürliche Moose, Ranken oder unbehandelte Zweige enthalten. Dann ist ein Pflanzengesundheitszeugnis empfehlenswert, um mögliche Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.


Eine einfache Faustregel: Wenn die Blume nicht mehr wachsen kann, ist kein Pflanzengesundheitszeugnis nötig.


Schritt 3: REACH-Konformität – Chemische Sicherheit für konservierte Blumen


Das wichtigste Zertifikat für die meisten EU-Importeure ist die REACH-Konformität.Bei der Konservierung von Blumen werden chemische Substanzen wie Farbstoffe, Glycerin oder Lösungsmittel verwendet. Daher fällt dieses Produkt unter die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006), die die Verwendung von Chemikalien in der EU regelt.


Für die Einfuhr bedeutet das:

  • Lassen Sie Ihre konservierten Blumen auf die 241 besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) testen.

  • Wenn kein Stoff den Grenzwert von 0,1 % des Gewichts überschreitet, gilt das Produkt als REACH-konform.

  • Ein unabhängiger REACH-Testbericht reicht als Nachweis gegenüber Zoll und Geschäftspartnern.


Ein solcher Bericht schafft Vertrauen bei Kunden und beschleunigt die Zollabwicklung erheblich. Email sales@sweetie-group.com


ree

Schritt 4: Biozidverordnung und behandelte Erzeugnisse


Wenn konservierte Blumen mit Anti-Schimmel- oder antibakteriellen Wirkstoffen behandelt werden, um ihre Haltbarkeit zu verlängern, gelten sie als behandelte Erzeugnisse im Sinne der EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012.


In diesem Fall muss der verwendete Wirkstoff für die jeweilige Anwendung zugelassen sein, und das Produkt muss entsprechend gekennzeichnet werden.Wenn Sie keine solchen Wirkversprechen auf Verpackung oder Website machen, ist in der Regel keine zusätzliche Zertifizierung erforderlich. Trotzdem sollten Sie immer wissen, welche Wirkstoffe Ihr Lieferant verwendet hat.


Schritt 5: CITES – Schutz gefährdeter Pflanzenarten


CITES (Convention on International Trade in Endangered Species) schützt bestimmte Pflanzen- und Tierarten vor Übernutzung.Rosen sind nicht CITES-gelistet, doch einige Moose, Flechten oder exotische Pflanzenbestandteile können unter diese Regelung fallen.


Wenn Ihre Produkte solche Materialien enthalten, benötigen Sie CITES-Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen.Fehlt diese, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen. Überprüfen Sie daher vor der Bestellung alle botanischen Bestandteile Ihrer Produkte anhand der CITES-Anhänge.


Schritt 6: Verpackung und Nachhaltigkeitsvorgaben


Neben den Produktzertifikaten rückt auch die Verpackung stärker in den Fokus.Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG dürfen Verpackungsmaterialien bestimmte Schwermetallgrenzwerte (Pb, Cd, Hg, Cr VI) 100 ppm nicht überschreiten.


Darüber hinaus fordern Länder wie Deutschland und Frankreich eine Verpackungsregistrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).Importeure müssen dabei Verpackungsmengen melden und Recyclinggebühren zahlen.


Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die 2025 in Kraft tritt, wird zusätzliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Rezyklatanteil bringen. Unternehmen sollten sich bereits jetzt darauf vorbereiten.


ree

Schritt 7: Übersicht der wichtigsten Dokumente

Zertifikat / Dokument

Wann erforderlich

Zweck

Pflanzengesundheitszeugnis

Nur bei unbehandelten Pflanzenteilen

Nachweis der Pflanzengesundheit

REACH-Testbericht

Für alle chemisch behandelten konservierten Blumen

Chemische Produktsicherheit

Biozid-Kennzeichnung

Bei Anti-Schimmel- oder Anti-Bakterien-Behandlung

Einhaltung der EU-Biozidverordnung

CITES-Genehmigung

Bei geschützten Pflanzenarten

Schutz seltener Arten

Verpackungsregistrierung (EPR)

Bei Importen nach Deutschland, Frankreich, Italien

Erfüllung von Nachhaltigkeitsvorgaben

Schritt 8: Häufige Fehler beim Import konservierter Blumen


  1. Jede Sendung vorsorglich mit einem Pflanzengesundheitszeugnis zu versehen.

  2. Fehlende REACH-Testberichte oder veraltete Analysen.

  3. Verwendung nicht geprüfter Farbstoffe oder Klebstoffe.

  4. Keine Verpackungsregistrierung in EPR-Ländern.

  5. CITES-Prüfung bei neuen Materialien vergessen.


Fazit


Der Import konservierter Blumen in die EU ist weniger kompliziert, als viele glauben.Mit einem aktuellen REACH-Testbericht, einer korrekten Produktklassifizierung und einer sauberen Verpackungsdokumentation sind Sie in den meisten Fällen auf der sicheren Seite.


Phytosanitäre und CITES-Dokumente sind nur in Ausnahmefällen erforderlich, und die Biozidkennzeichnung ist leicht umsetzbar, wenn Sie frühzeitig mit Ihren Lieferanten abstimmen.


Sweetie-Gifts arbeitet seit über 16 Jahren mit europäischen Einzelhändlern und Marken zusammen und kennt die typischen Herausforderungen bei der Importabwicklung. Wir unterstützen unsere Partner dabei, Zertifizierungen aktuell zu halten und Lieferketten rechtskonform zu gestalten – zuverlässig, nachhaltig und unkompliziert.


Für Fragen zu REACH, Verpackungsanforderungen oder zu unseren zertifizierten Blumenserien schreiben Sie uns gerne an sales@sweetie-group.com.


ree

Warm Regards,

CEO of Sweetie Gifts



 
 
 

Kommentare


bottom of page